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GUTACHTERAUSSCHUSS OBERES MURRTAL
Durch die Änderung der Gutachterausschussverordnung für Baden-Württemberg im Jahr 2017 wurden die örtlichen Gutachterausschüsse zur Bildung von größeren Verbünden angehalten.
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, haben sich zum 01.10.2021 die Gutachterausschüsse der Stadt Murrhardt und der Gemeinden Sulzbach an der Murr, Großerlach und Spiegelberg zum Gemeinsamen Gutachterausschuss „Oberes Murrtal“ zusammengeschlossen. Durch den Zusammenschluss der vier Gutachterausschüsse kann eine bessere Basis für die notwendige Ableitung der gesetzlich vorgeschriebenen Wertermittlungsdaten geschaffen werden. Hierdurch kann eine Verbesserung der Qualität und damit einer höheren Rechtssicherheit der zu erstellenden Verkehrswertgutachten erzielt werden.
Zu den Aufgaben des Gutachterausschusses gehören die Erstellung von Gutachten über den Verkehrs- bzw. Marktwert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie von Rechten an Grundstücken. Außerdem ist der Ausschuss für die Ermittlung von Bodenrichtwerten und die Führung der Kaufpreissammlung nach § 193 BauGB zuständig. Diese bildet die Basis für Verkehrswertgutachten, den Grundstücksmarktbericht und für Auskünfte an Sachverständige und Behörden.
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist bei der Stadt Murrhardt angesiedelt. Die Geschäftsstelle ist dem Baurechtsamt zugeordnet. Ansprechpartnerin ist Frau Michaela Bay (Telefon 07192/213-411, E-Mail: gutachten(@)murrhardt.de).
Weitere Informationen finden Sie unter
https://www.murrhardt.de/de/Rathaus/Stadtverwaltung/Gutachterausschuss
Aufgrund der Verordnung der Landesregierung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung) vom 11. Dezember 1989 und § 196 Baugesetzbuch hat der Gutachterausschuss der Gemeinde Spiegelberg nachstehend aufgeführte Richtwerte für die Kalenderjahre 2020 und 2021 ermittelt.
Ortsteil/Gewann | Art der baulichen Nutzung | Baureifes Land Euro/m² | Bauerwatungsland Euro/m² |
---|---|---|---|
Spiegelberg | |||
Bergstraße (Nr. 1-37 bzw. 2-44) | Wohnbauflächen | 125,00 € | - |
Bergstraße (ab Nr. 67 und ab Nr. 72) | Wohnbauflächen | 100,00 € | - |
Neubaugebiet "Unterer Senzenbach" | Wohnbauflächen | 150,00 € | - |
Baugebiet "Happenbach" | Wohnbauflächen | 100,00 € | - |
Sonstige Ortslage | Wohnbauflächen | 100,00 € | - |
Jux | Wohnbauflächen | 100,00 € | - |
Nassach Baugebiet Altengärten Sonstige Ortslage |
Wohnbauflächen Wohnbauflächen |
140,00 € 100,00 € |
- - |
Vorderbüchelberg | Wohnbauflächen | 80,00 € | - |
Großhöchberg | Wohnbauflächen | 80,00 € | - |
Dauernberg | Wohnbauflächen | 75,00 € | - |
Hüttlen | Wohnbauflächen | 75,00 € | - |
Kurzach | Wohnbauflächen | 70,00 € | - |
Gieshof | Wohnbauflächen | 70,00 € | - |
In diesen Bodenrichtwerten sind die Erschließungskosten enthalten.